Eine Mehrheit der deutschen Bevölkerung spricht sich dafür aus, Paragraf 218 des Strafgesetzbuches (StGB), der einen Schwangerschaftsabbruch unter gewissen Umständen unter Strafe stellt, beizubehalten.
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Eine Mehrheit der deutschen Bevölkerung spricht sich dafür aus, Paragraf 218 des Strafgesetzbuches (StGB), der einen Schwangerschaftsabbruch unter gewissen Umständen unter Strafe stellt, beizubehalten.
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