Wer die Förderung zum Heizungstausch beantragen darf, ist von der Bundesregierung nach einem stufenweisen Fördermodell geregelt. Selbstnutzende Eigentümer von bestehenden Einfamilienhäusern können die finanzielle Unterstützung zum Heizungstausch bereits seit dem 27. Februar beantragen. Das gilt ab heute auch für Eigentümer WEG, die eine Zentralheizung nutzen, und für Mehrfamilienhäuser.
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